Montessori Einrichtungen

Integrativer Montessori-Kindergarten der Lebenshilfe Saarpfalz

Integrativer Montessori-Kindergarten der Lebenshilfe Saarpfalz
Im Schiffelland 4
66386 St. Ingbert

Telefon: 0 68 94 / 96 53 15

 

Es handelt sich um einen zweigruppigen Kindergarten. In jeder Gruppe wachsen 5 behinderte und von Behinderung bedrohte und 10 nichtbehinderte Kinder gemeinsam auf.

Aufgenommen werden können Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und nichtbehinderte Kinder im Alter von 3-6 Jahren.

Das Einzugsgebiet umfasst den Saar-Pfalz-Kreis für Behinderte und von Behinderung bedrohten Kindern und die Stadt St. Ingbert für nichtbehinderte Kinder.

Kath. Montessori Kinderhaus St. Konrad

Darmstätter Str. 20a
66333 Völklingen
Tel.: 06898/27683

Öffnungszeiten:
Montags – Freitags von 07:30h – 16:30h

 

Konzept:

Für Maria Montessori war Bildung ein zentraler Begriff. Sie sagte, dass der Mensch nicht von anderen „gebildet“ werden kann, sondern sein Auftrag die „Selbstbildung“ ist. Für die Erzieherinnen bedeutet dies, dass Bildung von Geburt an beginnt und ein lebenslanger Prozess ist. Wir bieten dem Kind in einer vorbereiteten Umgebung, Impulse für diesen Selbstbildungsprozess und gehen so eine Bildungspartnerschaft mit ihm ein.
Für uns ist Bildung, den Kindern auch lernmethodische Kompetenzen zu vermitteln, d.h. Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, mit denen sie sich Wissen selbständig aneignen können.
Wir bieten den Kindern in unserem Kinderhaus ihren individuellen Begabungen und Interessen entsprechend einen Raum für ihre Weiterentwicklung und Bildung. „Kinder machen nicht was sie wollen, sie wollen, was sie machen“ (M. Montessori)

Ziele:

  • Respektvoller Umgang miteinander
  • Leben und Glauben im Alltag erlebbar machen
  • Toleranz und Wertschätzung gegenüber sich selbst und Anderen
  • Fähigkeit die Meinung zu sagen und für eigene Belange einzustehen.
  • Stärkung des Selbstwertgefühles
  • Selbstständigkeit
  • Freiheit und Grenzen kennen lernen
  • Lerndispositionen erkennen und einsetzen
  • Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Lernwege der Kinder beobachten und dokumentieren

Betreuung behinderter Kinder:

Ja

Montessori-Kinderhaus St. Mauritius

Moltkestrasse 33
66117 Saarbrücken

Tel.: 068 / 53827
Büro: 068 / 9 50 89 92
Fax: 0681/ 9 50 89 93
E-Mail: st.mauritius-saarbruecken(at)kita-saar.de
Homepage

 

In unserem Montessori-Kinderhaus leben und lernen insgesamt 100 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik. Die Kinder werden in vier Gruppen von insgesamt 10 Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen betreut.

Seit Sommer 2009 arbeiten auch zwei französische Fachkräfte in unserer Einrichtung. Auf spielerische Art lernen die Kinder die französische Sprache kennen und lieben.

Unsere Betreuungsformen:

Nach Beendigung des Umbaus in unserem Haus, werden wir voraussichtlich ab Juni 2011 über zwei Krippengruppen mit insgesamt 20 Plätzen für Kinder von 8 Wochen bis 3 Jahren verfügen. Anmeldungen für die Krippe werden bereits entgegen genommen.

Unsere Betreuungsformen: 

Montag bis Freitag

Regelplätze

 

Regelplätze: 7.30 – 13.30 Uhr
Erweiterte Regelplätze: 7.00 – 14.00 Uhr
Oder 7.30 – 14.30 Uhr
Tagesplätze: 7.00 – 17.00 Uhr
Krippenplätze (geplant) 7.00 – 17.00 Uhr

Unsere Leitsätze

Wir begleiten unsere Kinder auf dem Weg in die Zukunft und geben ihnen einen „Schlüssel zur Welt.“

Jedes Kind nehmen wir in seiner Einzigartigkeit wahr und dienen ihm in seinem inneren Wachstum. Dabei achten wir das „Geheimnis des Kindes“ und geben ihm Raum, in Freiheit zu wachsen.

Um ein gutes Lernumfeld für alle Kinder zu ermöglichen, empfangen wir die Kinder in einer vorbereiteten Umgebung und geben ihnen mit den Montessori-Materialien einen „Schlüssel zur Welt“ in die Hand.

Wir gestalten die kulturelle Vielfalt unter Achtung der kulturellen Eigenheiten.

Wir sind eine familienergänzende Einrichtung und bieten allen Eltern eine verlässliche Zusammenarbeit an.

Im ständigen Austausch mit Familien und anderen Bezugspersonen erhalten wir wichtige Impulse für unsere pädagogische Arbeit. Im vertrauensvollen Miteinander aller an der Erziehung Beteiligten, können Hilfen angeboten werden.
Wir möchten die Familien angemessen stärken, unterstützen und begleiten. Wir ermutigen die Familien, ihre Kompetenzen und Ressourcen in den Kinderhaus-Alltag mit einzubringen.

Wir gehen auf die individuellen, religiösen, sozialen und kulturellen Unterschiede ein und begegnen einander mit Toleranz und Achtsamkeit.

Wir begegnen Kindern und Eltern aus den unterschiedlichsten Kulturen mit großer Offenheit und begreifen die kulturellen und religiösen Unterschiede als Chance, um voneinander zu lernen.

Wir machen Glauben erfahrbar, indem wir ihn jeden Tag leben und uns um ihn bemühen.

Wir geben Raum für eine kindgemäße, religiöse Entwicklung, die sich als roter Faden in unserer täglichen Arbeit widerspiegelt.

Im regelmäßigen Austausch mit Mitgliedern unserer Pfarrei St. Jakob entwickeln wir religiöse Angebote für Kinder und Familien.

Wir arbeiten vertrauensvoll in einem Team zusammen, das seinen größten Schatz in den verschiedenen Fähigkeiten seiner Mitglieder hat.

Aus dem Engagement und der Arbeitszufriedenheit jedes Einzelnen resultiert ein gutes Arbeitsklima und somit eine gute Teamarbeit.
Wir gestalten unsere Arbeit zukunftsorientiert gegenüber den Kindern, den Familien, der Pfarrei und dem Träger, indem wir uns an der sich verändernden Gesellschaft orientieren.
Aus diesem Grund nutzt jede Mitarbeiterin die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für Fort- und Weiterbildung.
Wir machen uns zur Aufgabe, in der religiösen Erziehung insbesondere das Leben in Vielfalt und Gerechtigkeit zu lernen.

Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf interreligiöse Kompetenz aller Mitarbeiterinnen.

Städtisches Montessori- Kinderhaus Rußhütte

Tel.: 0681/ 49400
Fax: 0681/ 9472679
Mail: montessori-kinderhaus.russhuette@saarbruecken.de
www.saarbruecken.de

Konsultationseinrichtung für Inklusion
→ SZ Artikel vom 22.01.2011 zur Inklusion
→ SZ Artikel vom 03.02.2011 zur Inklusion

 Allgemeine Informationen vom Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Saarbrücken:

Der Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken baut eine neue Kindertagesstätte (Kita) im Stadtteil Rußhütte. Es entsteht ein zweigeschossiger Bau mit circa 1400 m² Nettogrundfläche in Massivbauweise mit Flachdach.

Die neuen Kita wird eine sechsgruppige Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen und drei Krippengruppen. Insgesamt können 33 Krippenkinder und 75 Kindergartenkinder in der Kita betreut werden.

Die Kita erhält einen behindertengerechten Aufzug, eine Küche mit Essensausgabe und Speiseraum, sowie zu den Gruppenräumen angeschlossene Ruhe- oder Förderräume und einem Turnraum.

 

MQSZertifiziert im November 2009
mit dem Montessori Qualitäts Siegel

Unser Kinderhaus …

ein um die Jahrhundertwende erbauter Sandsteinbau, liegt am Stadtrand von Saarbrücken gegenüber der Maria Montessori Grundschule Rußhütte. Das von alten Kastanienbäumen umrahmte Haus liegt in einem naturbelassenen Außengelände, nahe dem Wald.

Das städt Montessori Kinderhaus wird voraussichtlich im April 2014 in den Neubau umziehen.

Hier werden in 3 Kindergartengruppen 75 Kinder im Alter von 3-6 Jahren und in 3 Krippegruppen 30 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren betreut werden.

Desweitern ist geplant auch im Altbau des Kinderhauses nach dem Umzug weitere Plätze für Kinder zu schaffen.

… ein Haus der Kinder

das den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Es ist ein Raum, in dem die Kinder in ihrer Individualität angenommen und ernst genommen werden. In unserem Haus können sich die Kinder einfach wohl fühlen.

… ein Haus der Familie

Eltern sind herzlich willkommen. Sie haben die Möglichkeit, aktiv das Geschehen im Kinderhaus zu erleben und mitzugestalten. Eltern sind die „Experten“ ihrer Kinder und bereiten gemeinsam mit den PädagogInnen den Entwicklungsweg der Kinder.

… ein Ort der Kommunikation

aller Personen, die den Entwicklungsweg der Kinder begleiten. So finden sich Frühpädagogen, Logopäden, Ärzte, Ergotherapeuten, Krankengymnasten … zu gemeinsamen Gesprächen mit Eltern und PädagogInnen am „Runden Tisch“ zusammen.

… ein Fenster zur Welt

Die Vielfalt der im Kinderhaus zusammenkommenden „ Fachkompetenzen“ erweitert den „Blick in die Welt“. Eltern, Freunde, Nachbarn,… bringen ihr Können und Wissen mit ein. So wird es möglich die Lebenswelten

  • unterschiedlicher Kulturen, deren Sprachen, Sitten und Gebräuche
  • einzelner Berufsgruppen, wie beispielsweise Musiker, Handwerker, Wissenschaftler und Künstler „hautnah“ zu erleben.

Modellversuch…

Seit dem Schuljahr 2009/2010 ist im Rahmen des laufenden Schulversuches an der Montessori Grundschule Rußhütte eine halbjährliche Einschulung der Kinderhauskinder von unserem Kinderhaus möglich.

Im Rahmen der engen Kooperation von Kinderhaus und Grundschule und des durchgängigen Montessori Konzeptes versuchen wir so dem individuellen Bildungsweg eines jeden Kindes Rechnung zu tragen.

 

Die Einrichtung hat von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

Städt. Montessori Kinderhaus Altenkessel

Provinzialstr. 32
66126 Saarbrücken
Tel.: 06898 82213
www.saarbruecken.de

Montessori Grundschule Saarbrücken Rußhütte

Am Hof 28
66113 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 41166
Fax: 0681 / 41620021
gsrusshuette@saarbruecken.de
www.montessori-russhuette.de

 

An der Maria-Montessori-Grundschule Rußhütte wird seit Mitte der 90er Jahre nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik gearbeitet. Wir sind eine staatliche Regelschule. Unsere SchülerInnen besuchen eine der 6 jahrgangsgemischten Klassen. Hier werden Kinder aus allen vier Schuljahren gemeinsam unterrichtet.

Der Schultag fängt jeden Morgen um 7.45 Uhr mit einem offenen Unterrichtsbeginn an. Kern des Unterrichts stellt in den ersten drei Stunden die Freiarbeit dar. Im nächsten Unterrichtsblock bleiben die Kinder in ihren Klassen. Projekte, Werkstattunterricht, Übungsphasen und Fachunterricht wechseln sich ab.

Die Lerninhalte und Bildungsziele unserer Schule entsprechen den saarländischen Bildungs- und Lehrplänen.

Für 60 Kinder besteht die Möglichkeit nach Unterrichtsende in unsere Nachmittagsbetreuung zu gehen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ist Zeit für Hausaufgaben, Projekte und Freizeit.

Montessori-Zentrum Saar

Im Grühlingswald 19
66299 Friedrichsthal

Tel.: 06897 – 9699010
FaX.  06897 – 9699011
info@montessori-zentrum-saar.de
https://montessori-sb.de 

 

Die Gründung einer integrierten Montessori-Gesamtschule in freier Trägerschaft ist der Erfolg einer Initiative von engagierten Eltern und Pädagogen, die auch im Saarland eine weiterführende Schule nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik errichten und betreiben wollten.

Diese Elterninitiative entstand aus dem Wunsch, die Arbeit der verschiedenen bereits existierenden Montessorieinrichtungen (den Montessori-Kinderhäusern und der staatlichen Maria-Montessori-Grundschule in Saarbrücken-Rußhütte) auch im Sekundarschulbereich fortzuführen.

Der im Januar 2007 gegründete Trägerverein „Montessori-Zentrum Saarbrücken e. V.“ hat vor diesem Hintergrund im März 2007 den Antrag auf Genehmigung einer weiterführenden Montessorischule beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft gestellt.

Zum Schuljahr 2008/2009 hat die Schule ihren Betrieb aufgenommen. Der Unterricht wird in altersgemischten Klassen erteilt. Die Schule bietet die Möglichkeit, alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur zu erreichen.

Montessori Grundschule Am Hasenfels

Am Hasenfels
66386 St. Ingbert-Oberwürzbach

www.hasenfelsschule.de

Wir sind

  • Menschen, die von den Ideen Maria Montessoris überzeugt sind;
  • Eltern, die ihre Kinder im Sinne der Montessori-Pädagogik erziehen wollen;
  • ErzieherInnen und LehrerInnen, die mit dieser Pädagogik arbeiten wollen;

Unser Ziel ist

  • eine reformpädagogische Einrichtung unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Konzeption Maria Montessoris zu errichten. Zu diesem Zweck will der Verein
  • in eigener oder öffentlicher Trägerschaft Einrichtungen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich anstreben und errichten.
  • zur gemeinsamen Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern beitragen
  • geeignete Veranstaltungen zur Montessori-Pädagogik durchführen und
  • die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter fördern.
  •  

Der Verein wurde am 14. April 2010 gegründet und hat seinen Sitz im Mandelbachtal.

Weitere Informationen (Kontakt, Mitgliedschaft, Satzung…) können unserer Homepage entnommen werden:

www.hasenfelsschule.de .

Neue Mitglieder, Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen!!

Montessori Grundschule Humes

In der Humes 40a 
66571 Eppelborn
Tel: 06881 – 899 47 16
Fax: 06881 – 899 47 38 

sekretariat@montessori-nordsaar.de
www.montessori-nordsaar.de

Die Montessori Grundschule Humes arbeitet in  jahrgangsgemischten Lerngruppen mit Kindern der Klassenstufen 1-4. Diese werden ganztägig von insgesamt 6 Pädagogen in ihrem Lernen begleitet.
Alle Erwachsenen, die die Lerngruppen ganztägig begleiten sind Montessori-Pädagogen.
Der Schulalltag beginnt mit einem „offenen Beginn“ von 7:00 Uhr bis 07:45 Uhr und endet montags bis donnerstags um 15:30 Uhr. Freitags endet der Unterricht bereits um 12:30 Uhr. So kann die Montessori-Grundschule-Humes eine wöchentliche Freiarbeitszeit von mindestens 27 Stunden ermöglichen.

Im Anschluss an den Unterricht besteht die Möglichkeit der Betreuung bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr.

Die Schule arbeitet ganz im Sinne von Maria und Mario Montessori. Um dies zu gewährleisten nehmen die Teammitglieder regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.

 

Die Schule sieht es als ihre Pflicht die Standards, die gerade vom Montessori Dachverband Deutschland beschlossen wurden, in den wesentlichen Punkten bestmöglich umzusetzen. Sie wird sich dem Zertifizierungsverfahren anschließen. Die Standards sind auf der Homepage des Dachverbandes nachzulesen.

 

Die Lerninhalte und Bildungsziele der Montessori Grundschule Humes entsprechen natürlich auch den saarländischen Bildungs- und Kompetenzplänen.

 

Aktuell sucht die Schule eine Lehrkraft! Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Schule!

Wer ist der Montessori-Landesverband?

Der Montessori-Landesverband Saarland e.V. wurde im April 2003 von engagierten PädagogInnen und Eltern mit dem Ziel gegründet, die Montessori-Pädagogik bildungspolitisch, sozial und pädagogisch im Saarland zu etablieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Neugründungen von Montessori Einrichtungen im Land zu unterstützen und bestehende Montessori Einrichtungen in ihrem Bestand zu sichern. Entsprechend der Nachfragen der Träger von Einrichtungen Hilfestellung zu geben im Wachstum und sie — sofern von den Trägern gewünscht — in der Entwicklung und Umsetzung einer qualitativ guten Montessori Pädagogik zu begleiten.

Die Ausbildung qualifizierte Montessori Pädagogen im Rahmen von Montessori Diplomkursen im Saarland zu etablieren.

Eine Qualitätssicherung im Kontext des Montessori Qualitäts- Siegel (www.montessori-gesellschaft.de) ist hierbei Orientierung in der pädagogischen Praxis unserer saarländischen Einrichtungen und wird seitens der Landesverbandes unterstützt.

Die Vorstandssitzungen des Landesverbandes sind öffentlich.
Den Termin bitte erfragen.

Unser Vorstand setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende

Nicole Hirschauer-Ost 

Vorstandsmitglieder

Sara Iacono-Grass
Ulrike Licht
Stefanie Jung-Müller
Dorothee Visser

Die Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verband trägt den Namen Montessori-Landesverband Saarland e.V.
  • Er hat seinen Sitz in Saarbrücken.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Der Verband soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen werden.

§ 2 Zweck

Der Verband setzt sich ein für eine Erziehung und Bildung im Sinne der Montessori-Pädagogik. Zu diesem Zweck will er insbesondere:

  • die Gründung, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung vorschulischer, schulischer und außerschulischer Einrichtungen unterstützen, die ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Montessori-Pädagogik ausrichten,
  • die Öffentlichkeit über die Montessori-Pädagogik informieren,
  • bei der Entfaltung der theoretischen und praktischen Erziehungs- und Bildungsprinzipien Unterstützung gewähren,
  • die Aus- und Weiterbildung in der Montessori-Pädagogik unterstützen und
  • die Kommunikation und den Informationsaustausch unter den Mitgliedsvereinigungen befördern.
  • Der Verband unterstützt ausschließlich parteipolitisch neutrale, steuerbegünstigte Vereinigungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, und zwar vorrangig solche, die Mitglied im Landesverband sind und die den Qualitätskriterien des Bundesverbandes Montessori – Deutschland e.V. entsprechen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf finanzielle Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden

§ 4 Verbandszugehörigkeit

Der Verband soll als Mitglied des Bundesverbandes Montessori – Deutschland e.V. angemeldet werden. Er erkennt die Satzung des Bundesverbandes an.

§ 5 Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Verbandes können Vereine, örtliche oder regionale Vereinigungen von Eltern, Pädagogen und sonstigen Interessierten sein, die die Förderung und Verbreitung der Montessori-Pädagogik anstreben. Auch natürliche Personen können Mitglieder des Verbandes werden.
  • Über die Aufnahme beschließt der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages mit einfacher Mehrheit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Ablehnungsfall ist der Verband nicht zur Mitteilung der Gründe verpflichtet.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bzw. Auflösung des Verbandes. * Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
  • Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung nach Anhörung der / des Betroffenen mit einfacher Mehrheit. Ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn es sich eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Verbandes schuldig gemacht hat oder wenn es die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge in Höhe von mindestens einem vollen Jahresbeitrag trotz zweifacher schriftlicher Mahnung nicht entrichtet hat; die Mahnung muss eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzen und den möglichen Ausschluss androhen.
  • Personen, die in außergewöhnlichem Maße die Zwecke des Verbandes gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 6 Beiträge

Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag (Jahresbeitrag) nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung des Beitrages ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes zu benutzen sowie an den Veranstaltungen und Aktionen des Verbandes teilzunehmen.
  • Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der Verbandssatzung und der weiteren Ordnungen im Verband im Rahmen seiner Tätigkeit im Verband verpflichtet.
  • Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.
  • Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
  • Der Vorstand kann im Einzelfall Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen.

§ 8 Organe des Verbandes

  • Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  • Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe beschließen.
  • Zur Erledigung wichtiger Aufgaben kann der Vorstand Ad-hoc-Kommissionen bilden, die bis zur Erledigung der Aufgaben tätig sind.

§ 9 Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden und vier bis sechs weiteren Mitgliedern, von denen eines die Funktion des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin wahrnimmt. Der Vorstand wird aus dem Kreis der volljährigen Mitglieder gewählt.
  • Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten * Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der/die Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Wahl des Vorstandes leitet ein mit einfacher Mehrheit aus der Mitgliederversammlung gewählter Wahlleiter. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
  • Der Vorstand ist für die laufende Verwaltung des Verbandes verantwortlich und hat die ihm durch die Satzung oder durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und kann eine Geschäftsführung bestellen.
  • Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.
  • Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand ohne Befragen der Mitgliederversammlung vornehmen.

§ 10 Vergütungen

  • Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan. Ihr obliegt insbesondere:
    • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
    • die Wahl der Kassenprüfer
    • Beratung über Stand und Planung der Verbandsarbeit
    • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
    • die Entlastung des Vorstandes
    • die Genehmigung des Haushaltes
    • die Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Kassenprüfers
    • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    • die Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern
    • die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes.
  • Die Mitgliederversammlung ist mindestens 1x im Geschäftsjahr einzuberufen.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Diese Einladung erfolgt per E- Mail oder als Brief an die jeweils dem Verein mitgeteilte Adresse des Mitgliedes. Eine erste Ankündigung des Sitzungstermins erfolgt vier Wochen vor der geplanten Mitgliederversammlung.
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies 10 Prozent der Mitglieder verlangen. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe der Gründe an den Vorstand zu richten. Darüber hinaus kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung jederzeit einberufen werden, wenn dies im Interesse des Verbandes erforderlich ist.
  • Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung richten. Diese müssen schriftlich bis zu 5 Tage vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein. Über die Zulassung der Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
  • Der/die Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, bei dessen Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert, so bestimmt die Mitgliederversammlung eine/n Versammlungsleiter/in mit einfacher Mehrheit der Stimmen.
  • Widerspricht ein anwesendes Mitglied der offenen Abstimmung, muss diese schriftlich und geheim erfolgen.
  • Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von drei Viertel der Versammlungsteilnehmer erforderlich; zur Auflösung des Verbandes ist die Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  • Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von der/dem Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.

§ 12 Auflösung des Verbandes und Vermögensregelung

  • Die Auflösung des Verbandes kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen.
  • Bei Auflösung des Verbandes oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen des Verbandes für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgeführt werden.

§ 13 Salvatorische Klauseln

  • Soweit in dieser Satzung keine Regelung getroffen ist, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Sollten Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in dieser Satzung eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Mitgliederversammlung gewollt hätte oder nach dem Sinn und Zweck der Satzung gewollt haben würde, sofern sie bei der Aufstellung der Satzung den Punkt bedacht hätte.

§ 14 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verband seinen Sitz hat.

(Stand: 23.09.2013)

Was ist Montessori-Pädagogik?

Die italienische Ärztin Maria Montessori (1870-1952) hat in langjähriger Praxis ein pädagogisches Konzept entwickelt, das die vorhandene, ursprüngliche Neugierde, Entdeckungsfreude und Experimentierlust von Kindern zur natürlichen Entfaltung kommen lässt.

Die Montessori-Pädagogik achtet die Würde von Kindern und Jugendlichen und orientiert sich an deren Lebensbedürfnissen.

Ihr Grundprinzip ist die Freiarbeit in einer vorbereiteten Umgebung.

Montessori-Pädagogik umfasst differenzierte Angebote für Kinder und Jugendliche jeden Alters, für Nichtbehinderte und Behinderte, aber auch für Hochbegabte oder sozial Benachteiligte. Sie unterstützt die individuelle Persönlichkeitsentwicklung und orientiert sich am Leitbild eines sozial engagierten, kreativen und gegenüber Mensch und Natur verantwortungsbewusst handelnden Menschen:

  • jedes Kind wird als Individuum ernst genommen und so angenommen wie es ist (Einzigartigkeit und Würde)
  • Erziehung soll vervollkommnen, lenken und begleiten, aber nicht verändern (nondirektiver Ansatz)
  • jedes gesunde Kind hat die Kraft, sich gemäß seinen Anlagen positiv zu entwickeln (Baumeister seines Selbst); diese Entwicklung wird gefördert, indem eine vorbereitete Umgebung und das passende Material zur Verfügung gestellt wird
  • Frühes Lernen: die Entwicklung eines Kindes verläuft in sensitiven Phasen, in denen ein Kind besonders empfänglich dafür ist, bestimmte Dinge zu lernen; in einer solchen Phase lernt ein Kind mit großer Freude, schnell, intensiv, konzentriert und ausdauernd (absorbierender Geist)
  • Konzentration: Kindern Zeit geben, sich in eine Tätigkeit zu vertiefen (Polarisation der Aufmerksamkeit)
  • Lernen mit allen Sinnen, durch Tun und Erleben: „Begreifen“ durch instrumentelles Erfassen der Welt
  • Verständnis, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, aber auch Durchsetzungsvermögen und das Vertreten der eigenen Interessen gehören ebenso zum sozialen Lernen wie das Akzeptieren und Einhalten von Grenzen
  • Entwicklungsfreiheit, Selbständigkeit und Mündigkeit: in der Freiarbeit entscheidet jedes Kind innerhalb der ihm bekannten Regeln selbst, mit was, wo, mit wem und wie lange es sich beschäftigt. Dadurch werden nicht nur Entscheidungsbereitschaft, Initiative, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit gefördert, sondern auch das Lernen des Lernens
  • „Hilf mir, es selbst zu tun!“ Weltweit gibt es unabhängig von Kulturkreis oder Religionszugehörigkeit Tausende von Montessori-Einrichtungen, allein in Deutschland etwa um die 700 Montessori-Schulen und Kinderhäuser. Sie sind Orte der Kreativität und nicht selten Ausgangspunkt bildungspolitischer und pädagogischer Reformen.

Mitgliederinfo

Liebe Mitglieder des Motessori-Landesverbandes Saarland, in den vergangenen Wochen haben wir alle bei uns registrierten Mitglieder angeschrieben. Dabei mussten wir leider feststellen, dass Briefe – und im Anschluss auch E-Mails – zurückkamen.

Die uns bekannten Daten waren leider veraltet.

 

Daher unsere Bitte: wenn Sie Mitglied im Landesverband sind und in den letzten Wochen keine Briefe oder E-Mails von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Über info(at)montessori-saarland.de können Sie uns Ihre aktuellen Daten zukommen lassen. Vielen Dank!

 

Um die Arbeit in unserem Landesverband weiter voranzubringen, wünschen wir uns nicht nur mit unseren Mitgliedern einen guten Austausch. Auch andere Montessori-Interessierte sind uns herzlich willkommen mit Wünschen und Ideen bezüglich der Montessori-Arbeit im Saarland.

 

Saarbrücken, den 03. Oktober 2023

Ihr Vorstand des Montessori-Landesverbandes Saarland e.V.

Links

Montessori - Seminare

Montessori – Seminare für die erste Entwicklungsstufe 0-3
www.montessori-0-3.de

Montessori-Einrichtungen

im Saarland finden Sie auf unserer Seite unter dem Punkt Einrichtungen

Kontakt

Montessori Landesverband Saarland e.V.

Der Landesverband ist nicht Träger einer Einrichtung.
Diesbezügliche Anfragen bitte direkt an die Institution richten.

Um mit uns Kontakt aufzunehmen wenden sie sich bitte per E-Mail an:
info(at)montessori-saarland.de

 

Mitgliedschaft und Fördermöglichkeit

Der Montessori Landesverband Saarland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.

Eltern, Erzieher und Interessierte, die das Vereinsziel unterstützen, können Mitglied im Verein werden. Die Mitglieder erhalten schriftliche Informationen über Montessori-Pädagogik, über den Verein und werden zu Mitgliederversammlungen eingeladen.

Jährliche Mitgliedsjahresbeiträge des Montessori Landesverbandes Saarland e. V. ab dem 01.07.2008 :

  • Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen 40,- €/Jahr
  • ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Familienangehörige der Mitglieder
    4,- €/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag für Ortsvereine, etc, die im Landesverband Mitglied sind 1,- €/Mitglied/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag für Trägervereine, die im Landesverband Mitglied sind 1,- €/Schüler/Jahr, 0,50 €/Kinderhauskind/Jahr

Einen Mitgliedsantrag für Personen erhalten Sie hier.

Einen Mitgliedsantrag für Institutionen erhalten sie hier.

 

Spenden werden natürlich gerne angenommen und sind auch erforderlich, damit die Vereinsziele erreicht werden können.